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Tourist Information Memmingen gewinnt ADAC-Tourismuspreis Bayern 2024

Die Tourist Information Memmingen gewinnt bei der Preisverleihung des ADAC-Tourismuspreises Bayern den 2. Platz. Ihr Projekt TIMO, das radelnde Tourist-Info Mobil, konnte sie sich gegen 33 Mitbewerber:innen behaupten. Mehr Informationen zum Projekt „TIMO“ unter Tourist-Info-Mobil

Bild: ADAC Nordbayern e.V.

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Offene Jobs

Wir haben eine Ausbildungsstelle zur "Kauffrau fü Tourismus und Freizeit" zum 01.09.2025 zu vergeben. 
Interesse? Dann ruft uns an, unter 08331 / 850 171.

 

Ausbildungsberufsbezeichnung
Kaufmann/Kauffrau für Tourismus und Freizeit

Ausbildungsdauer
3 Jahre, Verkürzung auf 2,5 Jahre oder 2 Jahre möglich.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und in der Berufsschule in Füssen statt.

Inhalte
Bei dem Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Tourismus und Freizeit handelt es sich um einen dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf für die Tourismus- und Freizeitbranche. Er beinhaltet die wesentlichen Qualifikationen, die in Tourismus- und Freizeiteinrichtungen eine zentrale Rolle spielen. Dazu gehören die persönliche Information, Beratung und Betreuung der Gäste, allgemeine Verwaltungstätigkeiten, Veranstaltungsorganisation, Marketing und Vertrieb der Destination sowie Personal- und Rechnungswesen. Ein Schwerpunkt der Ausbildung ist die Erstellung und Vermarktung touristischer und freizeitwirtschaftlicher Produkte vor Ort – direkt am Kunden.

An der Berufsschule in Füssen wird die Wahlqualifikation „Gestaltung der Destination“ ausgebildet.

Arbeitsgebiet
Kaufleute für Tourismus und Freizeit sind in Unternehmen der Tourismus- und Freizeitbranche tätig. Sie erstellen und vermarkten vor Ort touristische und freizeitwirtschaftliche Produkte und erbringen Dienstleistungen. Damit tragen sie zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades, der Verbesserung des Images und zu einem qualitativ hochwertigen Tourismus in der jeweiligen Region bei.
Zu den Unternehmen zählen insbesondere regionale und nationale Tourismusorganisationen, lokale und regionale Tourismusstellen unterschiedlicher Rechtsform (z.B. Tourist-Informationen), touristische Branchenverbände, Freizeitbäder, Freizeit- und Ferienparks, Campingplätze,  Incoming-Unternehmen, touristisch orientierte Verkehrsunternehmen (z.B. Bergbahnen) sowie weitere Einrichtungen und Unternehmen zur Vermarktung touristischer Attraktionen; ferner können sie in Unternehmen und Organisationen des Gesundheits- und Wellnesstourismus tätig sein sowie in Hotels.