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Keine Lust auf Langeweile in den Sommerferien?
Du möchtest mit deinem Freund oder deiner Freundin draußen sein und was erleben?
Ihr seid offen und freundlich? Dann schnappt euch euren besten Freund oder Freundin und bewerbt euch.
Für unsere mobile Tourist-Information suchen wir ein kommunikatives Team aus zwei Personen. Eure Aufgabe ist es die Gäste Memmingens zu beraten. Nein! Ihr müsst nichts verkaufen. Ganz im Gegenteil ihr bekommt einen Crashkurs über die Memminger Kunst - & Kulturszene von uns geschenkt. Ausgestattet mit Info-Broschüren, Flyern und kleinen Werbegeschenken betreut ihr euren Infostand, der mal am Weinmarkt, mal an der Schranne und mal am Marktplatz steht.
DAS ERWARTET DICH und DEINEN WORKING PARTNER
- Täglicher Auf- und Abbau eures Infostandes (ein umgebautes Lastenfahrrad)
- Geregelte Arbeitszeiten von 12:00 – 16:00 Uhr
- Ansprache und Begrüßung der Bürger und Gäste auf der Straße
- Beratung der Gäste zu
- Memminger Museen
- Memminger Sehenswürdigkeiten
- Rundwegen in und um Memmingen
- Dem Thema FREIHEIT und den 12 Artikeln
DAS BRINGEN DU und DEIN WORKING PARTNER mit
- Ihr habt gute Ortskenntnisse in Memmingen
- Ihr liebt es mit Menschen in Kontakt zu treten
- Ihr seid freundlich, offen und kommunikativ
- Ihr habt Lust auf die Kunst & Kultur Memmingens
- Ihr habt Interesse an historischen Themen und arbeitet euch in die Memminger Geschichte ein
- Ihr seid pflichtbewusst und verlässlich
- Ihr seid mind. 16 Jahre alt
Na, fühlt ihr euch angesprochen? Dann nichts wie los, bewerbt euch.
Neben persönlichem Wachstum und Entwicklung bekommt ihr außerdem Einblicke in die Arbeit eines Tourismusamtes sowie eine leistungsgerechte Vergütung.
Ein T-Shirt und Hoodie werden von uns gestellt.
Wir haben euer Interesse geweckt? Schreibt uns warum ihr Lust auf diesen Job habt und was ihr dafür mitbringt.
Wir freuen uns auf eure schriftliche Kurzbewerbung bis 18.06.24 an info@memmingen.de.
Falls ihr Fragen habt, beantworten wir diese gerne unter 08331/850-171 (Frau Seeberger).
Die Stadt Memmingen hat sich verpflichtet, Ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem bayerischen Gleichstellungsgesetz in besonderem Maße zu erfüllen.